CuraLinaCuraLina
← Zur Startseite

Aus dem Krankenhaus nach Hause — was jetzt?

Krankenhaus-Entlassungen können überrumpeln. Aber Sie haben Rechte: Krankenhaus-Sozialdienst und Übergangspflege helfen Ihnen, einen guten Übergang zu organisieren.

Sie haben wenig Zeit — aber Sie sind nicht allein. Wir zeigen Anbieter, die kurzfristig aufnehmen können.

Das brauchen Sie typischerweise:

  • Krankenhaus-Sozialdienst nutzen

    Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst, der bei der Entlassung hilft — Pflegegrad, Übergangspflege, Hilfsmittel. Direkt nach Aufnahme melden.

  • Kurzzeitpflege als Brücke

    Bis zu 8 Wochen pro Jahr im Pflegeheim — für die Zeit bis zur ambulanten Versorgung. Kann auch ohne Pflegegrad genutzt werden.

    Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI

  • Anbieter mit Aufnahme-Bereitschaft

    Filtern Sie nach Anbietern, die binnen 48-72h aufnehmen können — viele haben kurzfristige Kapazitäten reserviert.

  • Hilfsmittel beantragen

    Pflegebett, Rollstuhl, Wundauflagen — der Sozialdienst hilft, Rezepte und Krankenkassen-Anträge vor Entlassung zu organisieren.

Passende Pflegedienste in Ihrer Nähe finden

Wir haben die wichtigsten Wünsche für Sie schon vorausgewählt — Sie können sie jederzeit anpassen. Pflegedienste beraten Sie kostenlos vor Ort.

So schnell wie möglichBehandlungspflegeKörperpflege / Grundpflege

Je nach Eingriff/Diagnose — meist Pflegegrad 2-4 nach Entlassung.

Mehr erfahren: Behörden-Schritte in dieser Reihenfolge

Die folgenden Schritte sind eine Orientierung — Ihr Pflegedienst oder unser Beratungs-Partner führt Sie persönlich durch das Verfahren.

  1. 1
    Krankenhaus-Sozialdienst kontaktieren

    Stationsschwester nach Sozialdienst fragen. Termin binnen 1-2 Tagen ist normal.

  2. 2
    Pflegegrad-Eilantrag stellen

    Bei akutem Bedarf prüft der MD beschleunigt. Sozialdienst hilft beim Antrag.

    Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 3 SGB XI

  3. 3
    Pflegedienst innerhalb 24-72h kontaktieren

    Mehrere Anbieter parallel anrufen. Wer zuerst Kapazität hat, gewinnt — kein schlechtes Gewissen, mehrere anzufragen.

Diese Beratungs-Inhalte sind informativ — keine rechtliche oder medizinische Beratung. Bitte prüfen Sie mit Ihrer Pflegekasse und/oder einem Anwalt die individuelle Situation.

Sie sind nicht allein. Falls Fragen offen sind: unsere KI-Pflegebegleiterin CuraLina (Floating-Button unten rechts) hilft Ihnen gerne weiter.