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Erste Pflege nötig — wo anfangen?

Wenn jemand, den Sie lieben, erstmals Hilfe braucht, ist das nicht leicht. Viele Angehörige fragen sich genau das, was Sie sich jetzt fragen — und es gibt typischerweise einen klaren Weg, der Schritt für Schritt hilft.

Sie sind nicht allein. In Deutschland leben über 5 Millionen Menschen mit Pflegebedarf — die meisten zu Hause, mit der Hilfe von Angehörigen.

Das brauchen Sie typischerweise:

  • Pflegegrad prüfen lassen

    Der Pflegegrad ist die Grundlage für alle Leistungen — Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag. Auch bei leichten Einschränkungen kann ein Pflegegrad anerkannt werden.

    Rechtsgrundlage: § 14 SGB XI

  • Pflegekasse kontaktieren

    Die Telefonnummer steht im Versichertenausweis. Ein formloser Anruf reicht — die Pflegekasse schickt einen Antrag zu.

  • Pflegedienst kennenlernen

    Ein Beratungsbesuch ist kostenlos und unverbindlich. Sie lernen den Anbieter persönlich kennen, bevor irgendetwas vereinbart wird.

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI

  • Mit Angehörigen sprechen

    Pflege ist Familiensache. Klären Sie früh, wer welche Aufgaben übernehmen kann — auch das hilft beim späteren Pflegegrad-Antrag.

Bald verfügbar

Online-Beratung für ganz Deutschland — bequem von zu Hause

Wir arbeiten an einem deutschlandweiten Online-Beratungs-Service nach § 37 SGB XI mit zugelassenen Pflegediensten. Bei Pflegegeld-Empfängern werden die Beratungs-Termine von der Pflegekasse erstattet — für Sie also voraussichtlich kostenlos. Wir melden uns sobald die Beratung verfügbar ist.

Wir speichern Ihre E-Mail und die Lebenslage „Erste Pflege nötig — wo anfangen?" um Sie beim Start der Online-Beratung zu informieren. Keine Werbung, kein Tracking, jederzeit widerrufbar.

Mehr erfahren: Behörden-Schritte in dieser Reihenfolge

Die folgenden Schritte sind eine Orientierung — Ihr Pflegedienst oder unser Beratungs-Partner führt Sie persönlich durch das Verfahren.

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    Bei der Pflegekasse anrufen

    Sagen Sie: „Wir möchten einen Pflegegrad beantragen." Die Pflegekasse schickt einen Antrag zu, der formlos ausgefüllt werden kann.

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    Pflegegrad-Antrag stellen

    Antrag rechtzeitig zurückschicken — die Leistung beginnt rückwirkend zum Antragstag, nicht zum Bescheid-Tag.

    Rechtsgrundlage: § 33 SGB XI

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    MD-Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst kommt zu Hause vorbei. Ein Pflege-Tagebuch (1-2 Wochen täglich notieren) hilft, dass nichts vergessen wird.

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    Pflegedienst-Beratungsbesuch buchen

    Ein kostenloser Beratungsbesuch zeigt, was möglich ist — ohne Vertragspflicht. Sie können mehrere Anbieter vergleichen.

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI

Diese Beratungs-Inhalte sind informativ — keine rechtliche oder medizinische Beratung. Bitte prüfen Sie mit Ihrer Pflegekasse und/oder einem Anwalt die individuelle Situation.

Sie sind nicht allein. Falls Fragen offen sind: unsere KI-Pflegebegleiterin CuraLina (Floating-Button unten rechts) hilft Ihnen gerne weiter.